Regelung zur Gewährung des 90%igen Sonderrabatts
 für die Buchung der Werbeträger der
Kultur-Medien Hamburg GmbH



Die Nachfrage nach den Sonderflächen, den sogenannten 10%-Flächen, für kulturelle Kleinstveranstalter, hat in den letzten Monaten stark zugenommen. Um eine möglichst gerechte und gleichmäßige Verteilung der Werbeflächen unter den Berechtigten zu erreichen, gelten hierfür bis auf weiteres folgende Regeln:


  1. Ermittlung der Anspruchsberechtigung

In Absprache mit der Kulturbehörde gelten folgende Verfahren zur Ermittlung der Berechtigung.


Bei Spielstätten mit Gastronomiebetrieb:

Vorlage der „Erlaubnis nach §2 Gaststättengesetz“ - auch „Konzession“ oder „Schankerlaubnis“ genannt. Nach dieser wird wie bei der GEMA berechnet, wie viele Personen in die Spielstätte passen. Die Obergrenze für die Inanspruchnahme liegt derzeit bei 400 Personen (» 266 m²)


Bei Theatern und anderen Spielstätten:

Vorlage der feuerpolizeilichen Gestattung oder andere öffentlich-rechtliche Erlaubnisse. Ansonsten wie oben.


Bei Veranstaltern von Einzelveranstaltungen:

Vorlage der feuerpolizeilichen Gestattung oder andere öffentlich-rechtliche Erlaubnisse sowie den Mietvertrag des Veranstaltungsraumes für die jeweilige Veranstaltung. Ansonsten wie oben.



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